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Golfferien mit Altstadt Reisen - ein Genuss -

Altstadt Reisen AG
Stadtgässli 10
CH-5600 Lenzburg 2
Phone: 062 8 920 700
Fax: 062 8 920 705
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ARVB - Allgemeine Reise-/Vertragsbedingungen von www.golftime.ch

- Powered by Altstadt Reisen AG -
 
Für Reisen die Altstadt Reisen AG / www.golftime.ch als Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Altstadt Reisen AG nach diesen ARVB.  Altstadt Reisen AG tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge, Bahnpassagen, Schiffs- und Fährpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremdveranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. TUI, Kuoni, Dertour, Olimar, Hapag Lloyd Kreuzfahrten, NCL usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden ARVB der Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Fährgesellschaften, Kreuzfahrtgesellschaften, Mietwagenfirmen und Hotelgesellschaften wird insoweit verwiesen. Altstadt Reisen AG handelt ausschliesslich im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
 
I. Vertragsabschluß
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung, eine sonstige touristische Einzelleistung oder Pauschalreise zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Fax oder über Onlinedienste (Mail + Internet) erfolgen. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online getätigten Buchung durch Altstadt Reisen AG kommt zwischen Ihnen und Altstadt Reisen AG ein Vertrag zustande. Vor und nach Entgegennahme der Buchung durch Altstadt Reisen AG gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters.  

Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Verein-barungen und die hier aufgeführten ARVB gelten für alle Reiseteilnehmer.

Die Annahme des Buchungsauftrages durch Altstadt Reisen AG kann schriftlich, mündlich, per Fax oder über Online-Dienste erfolgen.  Die vertragliche Pflicht von Altstadt Reisen AG ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen und Pauschalreisen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von " Altstadt Reisen AG ".

II. Zahlungen
a. Bei allen von Altstadt Reisen AG vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung kann kein Versand der Reiseunterlagen erfolgen. Für die Höhe der Anzahlung, die Fälligkeit der Zahlungen sowie die Zahlungsart sind die ARVB der Veranstalter massgebend.

b. Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung.
Bei Terminen, die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen, ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Sonn- und Feiertagen). Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bei Buchung nach 17.00 Uhr am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung zur Ticketaus-stellung vorliegen. Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets oder nach deren Angabe und gegen ein Entgelt von 3% akzeptiert werden. Die Zusendung der Electronic-Tickets erfolgt jeweils auf elektronischem Weg. Altstadt Reisen AG behält sich vor, die Reiseunterlagen per Boten
am Abflughafen zu hinterlegen.

c. Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.

d. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Altstadt Reisen AG die angemeldeten Reisen zu Ihren Lasten kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter III. dieser ARVB.

III. Rücktritt/Annullation durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
a. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Erhalt der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungserbringer. Wir empfehlen dringendst, den Rücktritt schriftlich zu erklären.  Altstadt Reisen AG ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts von Ihnen die vom jeweiligen Leistungserbringer (Reiseveranstalter / Airline / Hotel / Mietwagen etc.) bei Altstadt Reisen AG geforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Es treten immer die ARVB der entsprechenden Leistungserbringer in Kraft.
 
Reguläre Fluggesellschaften (SWISS, SAS, KLM, Air France, British Airways etc.)
Art und Aushändigung der Flugtickets
b. Die meisten Fluggesellschaften haben derzeit auf elektronische Flugscheine, sogenannte "E-Tickets", umgestellt. E-Tickets weisen für Sie als Kunden einige Vorteile auf. Dazu gehört u.a., dass Sie die Bearbeitungsgebühren für Verwaltung, Druck, Porto usw. einsparen, die je nach Fluggesellschaft zwischen 50.- und 400.- Euro pro Ticket betragen können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein solches Ticket im Reservierungssystem der Fluggesellschaft "hinterlegt" ist und somit nicht mehr verloren gehen oder entwendet werden kann. Papiertickets werden nur noch selten und nur gegen Gebühr ausgestellt. Wenn Sie ein Flugticket bei Altstadt Reisen AG resp. auch über discountfluege.ch buchen/bestellen, sind Sie verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort zu kontrollieren. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass alle hier bestätigten Angaben (Datum, Uhrzeit, Name/n des/der Reisenden, Anschrift usw.) richtig sind. Sollte etwas nicht stimmen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen ggf. Alternativen (gegen Entgelt) anbieten können. Nach Ausstellung der Tickets ist es nicht mehr möglich, Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für kleinere Änderungen, z. B. bei einem falsch buchstabierten Namen. Die meisten Flugtickets können nicht umgebucht oder rückerstattet werden. Da nachträgliche Änderungen von den Airlines als Stornierung eingestuft werden, entstehen dadurch erhebliche Kosten d.h. bis 100%, je nach Tarifart des Flugtickets.
 
Zusätzlich berechnet " Altstadt Reisen AG " für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei:
a) Vermittlung von Linienflügen

- Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: CHF 120.00
- Vermittlung zu Sondertarifen auf Linie- und Charterflügen
- vor Flugscheinausstellung: CHF 120.00
- nach Flugscheinausstellung: CHF 120.00
- Vermittlung von Charterflügen: CHF 120.00
b) anderen Leistungen
a) Hotels
- bis 31 Tage vor Reiseantritt: CHF 60.00 pro Hotel/Buchung
- ab 30 Tage vor Reiseantritt: CHF 120.00 pro Hotel/Buchung plus Preis für eine Übernachtung
- bei Nichtantritt der Leistung: CHF 100 % des Preises für Hotel/Buchung
b) Mietwagen (exept Holidayautos gelten deren Bestimmungen)
2. bis 1 Tage vor Reiseantritt: CHF 120.00 pro Buchung
- ab dem Tag des Reiseantritt: 100% des Preises
 
c) Eigenveranstaltungen Altstadt Reisen AG
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. bei allen von Altstadt Reisen AG veranstalteten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung
30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung kann kein Versand der Reiseunterlagen erfolgen. Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises ist bei Buchung zu entrichten. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Antritt zu entrichten.

2. bei Reisen, die von Altstadt Reisen AG selbst veranstaltet werden, kann der Altstadt Reisen AG angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Berechnung des Ersatzes sind für die gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Der pauschalierte Anspruch von Altstadt Reisen AG auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:

bis 45 Tage vor Reisebeginn: 15% des vereinbarten Reisepreises
45 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 30 % des vereinbarten Reisepreises
20 bis 14 Tag vor Reisebeginn: 50 % des vereinbarten Reisepreises
13 bis 08 Tage vor Reisebeginn: 75% des vereinbarten Reisepreises
07 bis 00 Tage: 100% des vereinbarten Reisepreises
oder bei Nichtantritt der Reise: 100 % des vereinbarten Reisepreises

3. Gruppenreisen:
bis 45. Tage vor Abreise 25% des vereinbarten Reisepreises
bis 30. Tage vor Abreise 35% des vereinbarten Reisepreises
bis 15. Tage vor Abreise 80% des vereinbarten Reisepreises
ab 14. Tag oder Nichtantritt der Reise 100% des vereinbarten Reisepreises

4. Golf-Rundreisen:
bis 45. Tage vor Abreise 25% des vereinbarten Reisepreises
bis 30. Tage vor Abreise 35% des vereinbarten Reisepreises
bis 15. Tage vor Abreise 80% des vereinbarten Reisepreises
ab dem 14. Tag oder bei Nichtantritt 100% des vereinbarten Reisepreises
Sonderregelung Greenfee: 100% Spesen - nicht genutzte Greenfees können nicht erstattet werden.

Stornokosten-Sonderregelung Golfschulen: Bis 14 Tage vor Kursbeginn nur Handlingfee von CHF 120.- p.P. Danach 100% Spesen, es sei denn, es wird eine Ersatzperson gestellt. In diesem Fall fällt lediglich eine Umbuchungsgebühr von CHF 60.- an.

5) Umbuchungen
Altstadt Reisen AG behält sich vor, Ihnen alle der Altstadt Reisen AG bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu CHF 120.00 pro Person in Rechnung zu stellen. Zur Vermeidung der Kosten den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer  Reisekosten-rücktrittsversicherung dringend angeraten.  Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen vorbehalten. Altstadt Reisen AG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 
d) Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes.
 
IV. Leistungs- und Preisänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Nonstop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungs-trägern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen.  In diesen Fällen sind Sie nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit Altstadt Reisen AG geschlossenen Reisevermittlungs-vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen Altstadt Reisen AG für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.  Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimm-ungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen.  Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von Altstadt Reisen AG an Sie weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht Ihnen die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

V. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft. Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Altstadt Reisen AG haftet für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung nicht, wenn Sie Altstadt Reisen AG mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Altstadt Reisen AG die Verzögerung zu vertreten hat.

VI. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Altstadt Reisen AG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.

VI a. Haftung bei Reisevertrag
Abweichend von Artikel VI. dieser ARVB Altstadt Reisen AG in Fällen, in denen sie als Reiseveranstalter gilt:
1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung.

Altstadt Reisen AG haftet nicht für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung von Altstadt Reisen AG bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von Altstadt Reisen AG nicht zu vertretenden Umstände. Die hierbei entstehen-den Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, Altstadt Reisen AG aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung können Sie eine Herabsetzung verlangen, wenn:

a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder
b) die Leistung aus Gründen, die weder Altstadt Reisen AG noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann. Sie können durch schriftliche Erklärung die Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und Ihnen nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden Altstadt Reisen AG dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht gänzlich wertlos waren. Sie haben neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die Altstadt Reisen AG zu vertreten hat, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf den Reisepreis beschränkt.  Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei dem Altstadt Reisen AG geltend zu machen.
 
VII. Anerkennung
Mit der verbindlichen Buchung bei Altstadt Reisen AG werden vom Ihnen die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
 
VIII. Rechtswirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auch auf diese Seite verwiesen wird. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 
IX. Gerichtsstand
Sie können den Altstadt Reisen AG resp. den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers / Reiseveranstalters gegen den Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers/Reiseveranstalters maßgebend.
 
Lenzburg, Oktober 2009 
 
 
 
 
Stadtgässli 10 – 5600 Lenzburg / Switzerland

 

 

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